Wir bieten in unserer Einrichtung die Möglichkeit zur Kurzzeitpflege. Die Kurzzeitpflegegäste werden bei uns auf den Wohnbereichen der vollstationären Einrichtung betreut und versorgt. Der Grad der Betreuung, Begleitung und Pflege richtet sich ebenfalls nach dem individuellen Befinden des Gastes und seiner vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen. Auch hier werden die Leistungen durch Pflegefachkräfte und angelernte Hilfskräfte unter Anleitung der Fachkräfte erbracht.
Gründe für die Kurzzeitpflege:
Falls der alte und/oder pflegebedürftige Mensch bereits im Rahmen der Pflegeversicherung eingestuft ist, wird der Aufenthalt nach § 42 PflegeVG für max. 4 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt und finanziell bezuschusst. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Verhinderungspflege. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.